Für die regelmäßig durchzuführende
praktische Übung mit Feuerlöschgeräten
die verpflichtend vorgeschrieben sind
gem. §22 UVV der Berufsgenossenschaften
BGV A1 und §5 Arbeitsschutzgesetz
Diese Pflicht trifft alle Unternehmer,
die Arbeitnehmer (auch Aushilfskräfte) beschäftigen.

bieten wir Ihnen die ideale Lösung:
Umweltfreundlich
genehmigungsfrei,
mobil und
kostengünstig

Nach dem Aufbau des Trainers zeigen wir Ihnen
wie man's macht ...



... danach werden Sie eingewiesen und löschen diese Brände.

Jeder Teilnehmer benutzt den Feuerlöscher bei einem echten Feuer!!!

Außerdem zeigen wir Ihnen

eine Spraydosenexplosion

und eine Fettexplosion
pro Löschübung
mit bis zu
20 Teilnehmer

 
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