Für die regelmäßig durchzuführende praktische Übung mit Feuerlöschgeräten die verpflichtend vorgeschrieben sind gem. §22 UVV der Berufsgenossenschaften BGV A1 und §5 Arbeitsschutzgesetz
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Diese Pflicht trifft alle Unternehmer, die Arbeitnehmer (auch Aushilfskräfte) beschäftigen.
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bieten wir Ihnen die ideale Lösung:
Umweltfreundlich genehmigungsfrei, mobil und kostengünstig
Nach dem Aufbau des Trainers zeigen wir Ihnen wie man's macht ...
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... danach werden Sie eingewiesen und löschen diese Brände.
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Jeder Teilnehmer benutzt den Feuerlöscher bei einem echten Feuer!!!
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Außerdem zeigen wir Ihnen
eine Spraydosenexplosion
und eine Fettexplosion
pro Löschübung mit bis zu 20 Teilnehmer
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