Der Feuerlöscher
- ist ein tragbares Kleinlöschgerät mit einem Gewicht von maximal 20 Kilogramm.
- enthält Löschmittel, das durch gespeicherten oder bei Inbetriebnahme erzeugten Druck ausgestoßen wird
- dient dem Ablöschen von Klein- und Entstehungsbränden.
- ist dazu da, die Zeit zu überbrücken bis die Feuerwehr eintrifft.
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Feuerlöscher müssen nach Art und Umfang der Brandgefährdung und der Größe des zu schützenden Bereiches in ausreichender Zahl bereitgestellt sein.
Feuerlöscher müssen nach den Festlegungen der BG-Regel (BGR 133) und im übrigen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend beschaffen sein, betrieben und in regelmäßigen Abständen von nicht mehr als zwei Jahren geprüft werden.
Zur allgemeinen Brandbekämpfung dürfen Pulverlöscher mit einem Inhalt bis einschließlich 2 kg nicht verwendet werden. (das sind Autofeuerlöscher)
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Insbesondere für Privathaushalte gilt ! (BGR 133 § 4.5.8)
In jedem Geschoss ist mindestens ein Feuerlöscher bereitzustellen!
Bei allen Anderen wie zum Beispiel Gewerbe, Verkauf, Handel, Lagerung, Verwaltung, Dienstleistung, Handwerk und Industrie kommt folgende Tabelle zur Anwendung:
BGR 133 Tabelle 3
Rechenbeispiele
Bauarten und Begriffsbestimmungen
gesetzliche Grundlagen
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